Rechtliches

Laut LGBI §2 Abs. 4 sind "Hortgruppen […] pädagogische Bildungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder
familienunterstützend und familienergänzend von pädagogischem Fachpersonal gefördert und betreut werden." (LGBI 2018)
Laut LGBI § 8 Abs. 5 hat "der Hort […] die Aufgabe, die Erziehung der Kinder durch die Schule zu unterstützen und zu
ergänzen. Die in Hortgruppen tätigen pädagogischen Fachkräfte haben nach Möglichkeit mit den Lehrkräften und den Eltern der Kinder
zusammenzuarbeiten. Dabei ist Hilfe bei der Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller Lerntechniken anzubieten und eine
sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen." (LGBI 2018)